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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Feb 2019 - 20:21

3. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Grundsicherung für Arbeitssuchende ( SGB II )
3. 1 Sozialgericht Düsseldorf, Urt. v. 22.10.2018 - S 43 AS 2221/18

Orientierungssatz ( Redakteur )

Keine Übernahme der Kosten durch das JC für für die Teilnahme an einer Schulabschlussfeier.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204605&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
3. 2 Sozialgericht Altenburg, Urt. v. 13.09.2018 - S 47 AS 563/17 u. S 47 AS 1156/17 - rechtskräftig

Renten aus privaten Altervorsorgeverträgen sind als Einkommen bei der Berechnung des Leistungsanspruchs nach dem SGB II zu berücksichtigen.

Orientierungssatz ( Redakteur )

1. Zur Anrechnung von monatliche Rentenzahlungen aus privaten Altersvorsorgeverträgen als Einkommen, hier bejahend.

2. Im SGB II sind anders als in § 82 Abs. 4, 5 SGB XII keine besonderen Freibeträge für Einkommen aus privaten Altersvorsorgeverträgen vorgesehen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204616&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
3. 3 Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 16. August 2018 (Az.: S 27 AS 531/18 ER):

Leitsatz Dr. Manfred Hammel

Wenn ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (§ 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nicht in einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 SGB II), sondern mit anderen Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft lebt, ist in Sachen der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) nach der Produkttheorie einzig auf diesen Antragsteller als Einzelperson abzustellen.

Wenn keine vertragliche Beziehung mit einem Mitbewohner, sondern lediglich mit dem Vermieter der betr. Wohnung besteht, dann kann seitens des SGB II-Trägers hier nicht die Mietobergrenze herangezogen werden, die für eine Wohnung, in der mehrere Menschen leben, gebildet wurde, sofern diese Personen keine Bedarfsgemeinschaft miteinander bilden.
 
4. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Arbeitsförderung ( SGB III )
4. 1 Sozialgericht Hildesheim, Beschluss v. 09.11.2018 - S 3 AL 72/18 ER - rechtskräftig

Gewährung ausbildungsbegleitender Hilfen; Einstweiliger Rechtsschutz; Förderfähiger Personenkreis; Begriff einer rechtmäßigen und dauerhaften Aufenthaltserwartung - Gesamtschutzquote für Guinea unter 20 Prozent liege mit Verweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.2018 - L 20 AL 74/18 B ER

Orientierungssatz ( Redakteur )

Keine vorläufige Bewilligung von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Antragsteller mit guineischer Staatsangehörigkeit.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204521&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
5. Entscheidungen der Sozialgerichte zur Sozialhilfe ( SGB XII )
5. 1 Sozialgericht Altenburg, Urteil v. 06.11.2018 - S 21 SO 2538/17

Übernahme eines Teils der Kosten für eine zahnprothetische Versorgung.

Leitsatz ( Juris )

Die Gewährung von Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII ist für im brancheneinheitlichen Basistarif Versicherte ausgeschlossen (im Ergebnis ebenso Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 21. Oktober 2016, Az.: L 8 SO 246/15); darauf, ob die Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung ihren Sicherstellungsauftrag nach § 75 Abs. 3a SGB V erfüllt hat, kommt es dabei nicht an.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=204615&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 
 
5. 2 SG Detmold, Beschluss v. 21.02.2018 - S 2 SO 45/18 ER

Eingliederungshilfe richtet sich nach tatsächlichem Bedarf.

Ein Integrationshelfer steht für den gesamten Schulbesuch zur Verfügung. Das entschied das Sozialgericht vorläufig bei einer zwölfjährigen schwerbehinderten Schülerin einer Gesamtschule, die unter anderem an einer spastischen Teillähmung der Beine litt.
Weiter: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/msgb/show.php?modul=msgb&id=5465&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2474/

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