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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 4 Dez 2018 - 7:58

Leitsatz ( Juris ) 

2. Es spricht einiges dafür, dass das Jobcenter in Höhe des nach den Umständen des Einzelfalles unabweisbaren Bedarfes ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II gewähren kann.
Quelle: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2018-N-30337?hl=true 

Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2442/
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