Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II leben Ehegatten dauernd getrennt, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Dies gilt unabhängig davon, ob einer oder beide Ehegatten die häusliche Gemeinschaft auf Dauer nicht mehr
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 1 a) SGB II leben Ehegatten dauernd getrennt, wenn sie nicht nur vorübergehend keinen gemeinsamen Haushalt führen. Dies gilt unabhängig davon, ob einer oder beide Ehegatten die häusliche Gemeinschaft auf Dauer nicht mehr
herstellen wollen oder ob die eheliche Gemeinschaft abgelehnt wird (Anschluss an SG Mainz, Urteil vom 26.03.2013 - S 17 AS 1159/12; entgegen BSG, Urteil vom 18.02.2010 - B 4 AS 49/09 R; BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R).
SG Mainz, Urteil vom 14.08.2014 - S 3 AS 430/14 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze ( Juris)
2. Aus dem gesetzgeberischen Konzept zur Gestaltung des Anspruchs auf Gewährleistung des Existenzminimums folgt, dass das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, sofern hieran - wie in § 20 Abs. 4 SGB II - leistungsrechtliche Konsequenzen geknüpft werden, stets das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft voraussetzt. Die Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei der Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten, wäre am Maßstab des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -; BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 u.a. -) verfassungswidrig.
3. Die vom 14. Senat des BSG für den Fall einer nur räumlichen Trennung der Ehegatten vertretene analoge Heranziehung des Alleinstehendenregelbedarfs nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R) führt zwar zu einem im Hinblick auf das Grundrecht auf Gewährleitung des Existenzminimums verfassungskonformen Ergebnis, verstößt jedoch gegen das Gesetzesbindungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs 1 GG.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/
Willi S
SG Mainz, Urteil vom 14.08.2014 - S 3 AS 430/14 - Die Berufung wird zugelassen.
Leitsätze ( Juris)
2. Aus dem gesetzgeberischen Konzept zur Gestaltung des Anspruchs auf Gewährleistung des Existenzminimums folgt, dass das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft, sofern hieran - wie in § 20 Abs. 4 SGB II - leistungsrechtliche Konsequenzen geknüpft werden, stets das Bestehen einer Haushaltsgemeinschaft voraussetzt. Die Berücksichtigung von nicht haushaltsangehörigen Personen bei der Festlegung des maßgeblichen Regelbedarfs der Leistungsberechtigten, wäre am Maßstab des Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (BVerfG, Urteil vom 09.02.2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -; BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12 u.a. -) verfassungswidrig.
3. Die vom 14. Senat des BSG für den Fall einer nur räumlichen Trennung der Ehegatten vertretene analoge Heranziehung des Alleinstehendenregelbedarfs nach § 20 Abs. 2 S. 1 SGB II (BSG, Urteil vom 16.04.2013 - B 14 AS 71/12 R) führt zwar zu einem im Hinblick auf das Grundrecht auf Gewährleitung des Existenzminimums verfassungskonformen Ergebnis, verstößt jedoch gegen das Gesetzesbindungsgebot aus Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs 1 GG.
Quelle: http://www.mjv.rlp.de/Rechtsprechung/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1740/
Willi S
Ähnliche Themen
» Nicht erwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, wenn sie für den streitbefangenen Bewilligungszeitraum keinen Antrag auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB 12
» Scheidung macht einen Umzug gem. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II notwendig, denn eine rechtliche Verpflichtung, dass Ehegatten nach der Trennung weiterhin in einem gemeinsamen Haushalt leben zu müssen gibt es nicht
» Wird eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von mehreren Personen bewohnt, sind die Aufwendungen im Regelfall unabhängig vom Alter und der Nutzungsintensität sowie davon, ob die betr. Personen Mitglieder einer (gemeinsamen) Bedarfsgemeinsc
» Zur Bedarfsgemeinschaft gehört nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch wenn dieser seinerseits nicht erwerbsfähig ist.
» Zur Bedarfsgemeinschaft einer Hilfebedürftigen gehört als Partner ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehemann auch dann, wenn sich dieser dauerhaft in Saudi-Arabien aufhält, solange es sich dabei um eine einvernehmliche Lebensgestaltung handelt und ein
» Scheidung macht einen Umzug gem. § 22 Abs. 6 Satz 2 SGB II notwendig, denn eine rechtliche Verpflichtung, dass Ehegatten nach der Trennung weiterhin in einem gemeinsamen Haushalt leben zu müssen gibt es nicht
» Wird eine Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II von mehreren Personen bewohnt, sind die Aufwendungen im Regelfall unabhängig vom Alter und der Nutzungsintensität sowie davon, ob die betr. Personen Mitglieder einer (gemeinsamen) Bedarfsgemeinsc
» Zur Bedarfsgemeinschaft gehört nach § 7 Abs. 3 Nr. 3a SGB II der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte als Partner des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch wenn dieser seinerseits nicht erwerbsfähig ist.
» Zur Bedarfsgemeinschaft einer Hilfebedürftigen gehört als Partner ihr nicht dauernd getrennt lebender Ehemann auch dann, wenn sich dieser dauerhaft in Saudi-Arabien aufhält, solange es sich dabei um eine einvernehmliche Lebensgestaltung handelt und ein
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema