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Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Zugrundelegung des Durchschnittseinkommens im Bewilligungszeitraum - Einkommensberechnung bzw -bereinigung
Sozialgericht Berlin, Urt. v. 07.09.2018 - S 37 AS 6994/18 - rechtskräftig
Leitsatz ( Juris )
1. § 41a Abs. 4 SGB 2 schreibt nach vorläufiger Bewilligung auch dann eine Verteilung des im Bewilligungszeitraum erzielten Einkommens über sechs Monate hinweg vor, wenn nur in einem Monat Einkommen erzielt wurde.
2. Für eine einschränkende Auslegung der Norm fehlt angesichts des Gesetzgebungsverfahrens die Rechtfertigung. Eine Korrektur unerwünschter Ergebnisse bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.
Wie im Fall der Durchschnittsbildung nur in einem Monat erzielten Erwerbseinkommens die Einkommensbereinigung zu erfolgen hat, kann offen bleiben. Eine der Verteilung vorausgehende Bereinigung nach § 11b SGB 2 ist jedenfalls nicht zu beanstanden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203249&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2434/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
1. § 41a Abs. 4 SGB 2 schreibt nach vorläufiger Bewilligung auch dann eine Verteilung des im Bewilligungszeitraum erzielten Einkommens über sechs Monate hinweg vor, wenn nur in einem Monat Einkommen erzielt wurde.
2. Für eine einschränkende Auslegung der Norm fehlt angesichts des Gesetzgebungsverfahrens die Rechtfertigung. Eine Korrektur unerwünschter Ergebnisse bleibt dem Gesetzgeber vorbehalten.
Wie im Fall der Durchschnittsbildung nur in einem Monat erzielten Erwerbseinkommens die Einkommensbereinigung zu erfolgen hat, kann offen bleiben. Eine der Verteilung vorausgehende Bereinigung nach § 11b SGB 2 ist jedenfalls nicht zu beanstanden.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=203249&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2434/
Willi S
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