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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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§ 1 a Abs. 4 Satz 2 AsylbLG knüpft nicht an ein konkretes Fehlverhalten des Leistungsberechtigten an (vgl. Birk in LPK-SGB XII, Stand 2018, § 1 a AsylbLG RdNr. 6). Der Hintergrund der Leistungskürzung liegt darin, dass diese Personen dem europäischen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 5 Nov 2018 - 9:30

Leistungsregime unterworfen sind und an sich eine unerwünschte europäische Sekundärmigration sanktioniert wird (vgl. Oppermann in jurisPK-SGB XII AsylbLG § 1 a RdNr. 97.1).
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 02.08.2018 - L 8 AY 2/18 B ER - rechtskräftig 

Orientierungssatz ( Redakteur )

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202654&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2432/
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