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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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§ 2 Abs. 1 AsylbLG dient nicht der Steuerung der Migration als solcher, sondern soll das rechtmäßige Verhalten der in den Anwendungsbereich des AsylbLG fallenden Personen und hierdurch eine rechtmäßige Durchführung des Ausländerrechts insgesamt

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Beitrag von Willi Schartema Di 23 Jan 2018 - 8:50

 sicherstellen (vgl. auch BSG, Urteil vom 12. Mai 2017 – B 7 AY 1/16 R ).


Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 06.11.2017 - L 7 AY 2691/15


[b]
Leitsatz ( Juris )


Zur rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Aufenthaltsdauer und zum Ausschluss von Analogleistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG durch "Untertauchen".
[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=197607&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 Quelle:        http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2300/
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