Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -

Nach unten

Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt.  Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -  Empty Die Kaufpreisraten sind ebenso wie Tilgungsraten im Ausnahmefall zu berücksichtigen, hier im Einzelfall bejahend, denn 93 % der Kaufpreissumme wurden schon getilgt. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss v. 24.09.2018 - L 7 AS 734/18 B ER -

Beitrag von Willi Schartema Mi 24 Okt 2018 - 8:06

rechtskräftig
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Es kommt nicht darauf an, dass der Antragsteller bereits Eigentümer des von ihm bewohnten Hauses geworden ist. Maßgeblich ist vielmehr, ob die an die vormalige Grundstückseigentümerin gerichteten Zahlungen wie die Tilgung eines Darlehens zur Wohnraumfinanzierung oder eine Kaufpreisschuld zu werten sind oder ob sie einer (Miet-)Zahlung für die Wohnraumgebrauchsüberlassung gleich stehen. Dies beurteilt sich allein danach, wie der zugrunde liegende Vertrag konkret ausgestaltet ist (vgl. BSG, Urteil vom 04.06.2014 – B 14 AS 42/13 R; Bayerisches LSG, Beschluss vom 27.09.2017 – L 7 BK 6/15 ).

3. Insbesondere im Rahmen einer im einstweiligen Rechtsschutz durchzuführenden Folgenabwägung tritt in diesem Fall der Aspekt der Wohnraumsicherung in den Vordergrund. Nach Abzahlung des Kaufpreises lägen die Kosten der Unterkunft trotz der Größe des vorhandenen Wohnhauses deutlich unter der Angemessenheitsgrenze aus der Richtlinie des Landkreises.


Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=202662&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2424/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob hier die Zahlungen der Eltern als Einkommen i.S.v. § 11 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen sind ( hier i. Einzelfall verneinend )
» Zur Kostenübernahme für die Anschaffung und den Umbau eines Kraftfahrzeugs (Kleinbus) im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ( hier im Einzelfall bejahend) und zur frage der Qualität des Eingliederungsziels.
» Sächsisches LSG: Zur Rechtsfrage, inwiefern Synergieeffekte bei der Kostenerstattung in parallel gelagerten Verfahren zu berücksichtigen sind
» Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/
» Italienische Antragsteller haben Anspruch auf ALG II inklusive der Unterkunftskosten im einstweiligem Rechtsschutz - Anordnungsgrund KdU für die Vergangenheit ( hier im Einzelfall bejahend )

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten