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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
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Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/

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Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt,  weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr  möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/ Empty Eine Übernahme der Schulden ist hier schon deshalb nicht gerechtfertigt, weil dadurch eine Sicherung der gegenwärtigen Unterkunft nicht mehr möglich wäre. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 14.05.2018 - L 2 AS 557/18 B ER, L 2 AS 558/

Beitrag von Willi Schartema Mi 13 Jun 2018 - 10:03

2. Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (siehe etwa den veröffentlichten Beschluss vom 21.01.2016 zum Az. L 2 AS 11/16 B ER ), dass eine Schuldenübernahme nicht gerechtfertigt ist, wenn die Unterkunft, für die Mietschulden entstandenen sind, bereits geräumt ist oder deren Räumung auch bei Übernahme der Rückstände nicht mehr abgewendet werden könnte, so dass eine längerfristige Sicherung der Unterkunft nicht mehr zu erreichen ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=200348&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2372/
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