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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sanktion i. H. v. 30% rechtswidrig, denn es lag keine qualifizierte Pflichtverletzung i. S. d. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II vor. Die diskontinuierlichen Bewerbungsbemühungen sind nicht als Weigerung im Sinne des § 31 SGB II zu werten. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Di 2 Okt 2018 - 7:48

SG Bayreuth, Beschluss v. 25.09.2018 - S 17 AS 567/18 ER

Orientierungssatz ( Redakteur )

2. Das JobCenter war in Ermangelung einer konsensualen Abänderung oder einer wirksamen Kündigung der Eingliederungsvereinbarung an diese gebunden, das JC konnte sie nicht durch einseitigen Erlass eines Verwaltungsaktes ohne vorherige Kündigung ersetzen.

Quelle: http://fs1.directupload.net/images/180929/nsneiwal.pdf
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
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