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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Sanktion i. H. v. 30% rechtswidrig, denn es lag keine qualifizierte Pflichtverletzung i. S. d. § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB II vor. Die diskontinuierlichen Bewerbungsbemühungen sind nicht als Weigerung im Sinne des § 31 SGB II zu werten.
SG Bayreuth, Beschluss v. 25.09.2018 - S 17 AS 567/18 ER
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Das JobCenter war in Ermangelung einer konsensualen Abänderung oder einer wirksamen Kündigung der Eingliederungsvereinbarung an diese gebunden, das JC konnte sie nicht durch einseitigen Erlass eines Verwaltungsaktes ohne vorherige Kündigung ersetzen.
Quelle: http://fs1.directupload.net/images/180929/nsneiwal.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Das JobCenter war in Ermangelung einer konsensualen Abänderung oder einer wirksamen Kündigung der Eingliederungsvereinbarung an diese gebunden, das JC konnte sie nicht durch einseitigen Erlass eines Verwaltungsaktes ohne vorherige Kündigung ersetzen.
Quelle: http://fs1.directupload.net/images/180929/nsneiwal.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2416/
Willi S
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