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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 6 Jul 2015 - 10:35

Verfassungswidrigkeit des Sanktionsrechts - Kenntnis der Rechtsfolgen wegen einer bereits zuvor verwirkten 100%igen Leistungskürzung wegen einer identischen Pflichtverletzung - Aufhebung der Bewilligungsentscheidung nach § 48 SGB X



Sozialgericht Aachen, Beschluss vom 16.06.2015 - S 14 AS 513/15 ER





Leitsätze ( Autor )

1. Nach der in der Eingliederungsvereinbarung übernommenen Pflicht, liegt der Zugang der Nachweise von Initiativbewerbungen im Verantwortungsbereich des Leistungsbeziehers. Die Eingliederungsvereinbarung begnügt sich nicht mit der Pflicht der Dokumentation. Vielmehr wird dem Antragsteller die personengebunden unaufgeforderte Vorlage bei seinem persönlichen Ansprechpartner nach § 14 S. 2 SGB II auferlegt.

2. Der Sanktionierte hatte auch Kenntnis der Rechtsfolgen iSv § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II, denn Aufgrund der bereits zuvor verwirkten 100%igen Leistungskürzung wegen einer identischen Pflichtverletzung und aufgrund des dem Antragsteller bekannten Umstandes, dass eine vollständige Leistungskürzung nur deshalb nicht zur Umsetzung gelangte, weil der Sanktionierte den Zugang der Entscheidung bestritt, ist ohnehin von einer Kenntnis des Antragstellers hinsichtlich der Rechtsfolgen zum Zeitpunkt seines Pflichtverstoßes auszugehen.

3. Das derzeit geltende Sanktionsrecht nach den § 31 ff. SGB II verstößt nicht gegen das aus Art. 1 Grundgesetz i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) hergeleitete menschenwürdige Existenzminimum (vgl. dazu BVerfG v. 09.02.2010 - 1 BvL 1/09).

4. Auch in der Rechtsprechung wurde die Verfassungsmäßigkeit des Sanktionsrechts bisher nicht durchschlagend in Frage gestellt (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2015 -B 14 AS 19/14 R; BSG v. 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09. September 2009 – L 7 B 211/09 AS ER ; LSG Berlin-Brandenburg v. 08.10.2010 - L 29 AS 1420/10 B; LSG Niedersachsen-Bremen v. 21.04.2010 - L 13 AS 100/10 B ER; Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Dezember 2008 – L 10 B 2154/08 AS ER ).



Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178767&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=




Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1854/


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