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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Bekanntgabe der Ladung zum Meldetermin muss an den Betreuer erfolgen - Aufhebung der Sanktion - Nachzahlung SGB II- Leistung nur an den Betreuer SG Chemnitz, Urt. v. 09.08.2018 - S 24 AS 3278/17
Bekanntgabe von, insbesondere von belastenden, Verwaltungsakten an betreute Leistungsempfänger
Leitsatz RA Marko Röhnert
1. Ist für einen Leistungsempfänger ein Betreuer bestellt, hat das Jobcenter (i.E. auch wohl jede andere Behörde)
den Aufgabenkreis des Betreuers zwingend zu beachten (z.B. Behördenangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten) und
Bescheide an den Betreuer bekannt zu geben.
2. Adressiert die Behörde einen Sanktionsbescheid nur an den Betreuten, hat das zur Folge, dass die Minderung der Leistungen nach dem SGB II durch den Grundsicherungsträger rechtswidrig ist.
3. Die schuldbefreiende Auszahlung/Nachzahlung von Leistungen nach dem SGB II an den Betreuten kann grds. nur an/über den Betreuer (Anderkonto) erfolgen.
Quelle: Rechtsanwalt Marko Röhnert, Engelstr. 6, 08523 Plauen
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2414/
Willi S
Leitsatz RA Marko Röhnert
1. Ist für einen Leistungsempfänger ein Betreuer bestellt, hat das Jobcenter (i.E. auch wohl jede andere Behörde)
den Aufgabenkreis des Betreuers zwingend zu beachten (z.B. Behördenangelegenheiten, Vermögensangelegenheiten) und
Bescheide an den Betreuer bekannt zu geben.
2. Adressiert die Behörde einen Sanktionsbescheid nur an den Betreuten, hat das zur Folge, dass die Minderung der Leistungen nach dem SGB II durch den Grundsicherungsträger rechtswidrig ist.
3. Die schuldbefreiende Auszahlung/Nachzahlung von Leistungen nach dem SGB II an den Betreuten kann grds. nur an/über den Betreuer (Anderkonto) erfolgen.
Quelle: Rechtsanwalt Marko Röhnert, Engelstr. 6, 08523 Plauen
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2414/
Willi S
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