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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 18 Okt 2016 - 10:53

Sozialgericht Augsburg, Urteil v. 30.09.2016 - S 8 AS 822/16


Leitsatz ( Redakteur )


Die Übermittlung per Telefax kann entweder als elektronisch im Sinn des § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB X oder wie bei der Übermittlung durch die Post behandelt werden. In beiden Fällen ist die Folge, dass die Drei-Tages-Fiktion gilt ( a. A. SG Berlin, Urteil vom 28. Januar 2016, S 26 AS 26429/14).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188115&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive= 
Rechtstipp: ebenfalls a. A. SG Mainz, Gerichtsbescheid v. 14.06.2016 - S 14 AS 57/16
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
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