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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Minderung des Arbeitslosengeld II - wiederholte Pflichtverletzung - Aufhebung der ersten Sanktion wegen Rechtswidrigkeit - Wegfall der Grundlage für die zweite Sanktion - Umdeutung in eine 30 %-Sanktion ist vorzunehmen

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Beitrag von Willi Schartema So 5 März 2017 - 18:32

Sozialgericht Duisburg, Urteil v. 12.02.2016 - S 5 AS 1356/14 - rechtskräftig


Leitsatz ( Redakteur )

Anders als das SG Dresden (SG Dresden, Urteil vom 14. Juli 2014 – S 20 AS 1356/14 ) ist das erkennende Gericht der Auffassung, dass eine Umdeutung in eine 30 %-Sanktion vorzunehmen ist.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=190557&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2150/
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