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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Heizkostenrückzahlung - Ansparung eines Teils der Heizkostenvorauszahlung aus der Regelleistung - Minderung der Leistungen für Unterkunft und Heizung) BSG, Urt. v. 14.06.2018 - B 14 AS 22/17 R
Mindert eine Heizkostenrückerstattung des Energieversorgungsunternehmens gemäß § 22 Absatz 3 SGB II a. F den Bedarf für Unterkunft und Heizung, wenn der Leistungsträger die Heizkostenvorauszahlung nur in angemessener Höhe übernommen hat und der Rückerstattungsbetrag vom Leistungsberechtigten teilweise allein aufgebracht worden ist?
Leitsatz ( Redakteur )
§ 22 Abs 3 SGB II nF stellt eine echte Rechtsänderung dar, die hier keine Anwendung findet.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_06_14_B_14_AS_22_17_R.html
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2414/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
§ 22 Abs 3 SGB II nF stellt eine echte Rechtsänderung dar, die hier keine Anwendung findet.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_06_14_B_14_AS_22_17_R.html
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2414/
Willi S
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