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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 10 Sep 2018 - 11:23

BSG, Urteil v. 14.06.2018 - B 14 AS 28/17 R
Vermittelt die Richtlinie 2004/83/EG (sogenannte Qualifikationsrichtlinie) entgegen dem Leistungsausschluss durch § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II Leistungsansprüche nach dem SGB II?
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Kinder anerkannter Flüchtlinge können nicht automatisch Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Ein Anspruch kann nur auf sogenannte Analogleistungen der Sozialhilfe bestehen.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_06_14_B_14_AS_28_17_R.html

 Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2410/
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