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(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - Vereinbarkeit mit EGRL 83/2004 - Verfassungsmäßigkeit)
BSG, Urteil v. 14.06.2018 - B 14 AS 28/17 R
Vermittelt die Richtlinie 2004/83/EG (sogenannte Qualifikationsrichtlinie) entgegen dem Leistungsausschluss durch § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II Leistungsansprüche nach dem SGB II?
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Kinder anerkannter Flüchtlinge können nicht automatisch Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Ein Anspruch kann nur auf sogenannte Analogleistungen der Sozialhilfe bestehen.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_06_14_B_14_AS_28_17_R.html
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2410/
Willi S
Vermittelt die Richtlinie 2004/83/EG (sogenannte Qualifikationsrichtlinie) entgegen dem Leistungsausschluss durch § 7 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB II Leistungsansprüche nach dem SGB II?
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Kinder anerkannter Flüchtlinge können nicht automatisch Hartz-IV-Leistungen beanspruchen. Ein Anspruch kann nur auf sogenannte Analogleistungen der Sozialhilfe bestehen.
Quelle: https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/2018_06_14_B_14_AS_28_17_R.html
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2410/
Willi S
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