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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - bindende Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - langjährige Aufenthaltsbefugnis gem § 30 Abs 4 AuslG EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - bindende Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - langjährige Aufenthaltsbefugnis gem § 30 Abs 4 AuslG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
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» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
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» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - bindende Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - langjährige Aufenthaltsbefugnis gem § 30 Abs 4 AuslG EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
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» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - bindende Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - langjährige Aufenthaltsbefugnis gem § 30 Abs 4 AuslG

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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Mai 2015 - 12:02

BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R


Leitsätze ( Autor )
1. Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 AufenthG schließe die Leistungsberechtigung nach dem SGB II aus.
2. Von Verfassungswegen ist der Gesetzgeber frei, in welchem Leistungssystem er dem Bedarf an existenzsichernden Leistungen Rechnung trägt. Dass Ausländer danach auch nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland dem Leistungssystem des AsylbLG zugeordnet und so auf den Bezug abgesenkter Leistungen verwiesen sein können, ist unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.7.2012 angeordneten Übergangsregelung bis zur Neuordnung der Leistungen nach dem AsylbLG vorübergehend hinzunehmen.

Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-12-2&nr=13845&pos=5&anz=6 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/

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