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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung des Leistungsausschlusses für Leistungsberechtigte nach § 1 AsylbLG - bindende Tatbestandswirkung der Aufenthaltserlaubnis gem § 25 Abs 5 AufenthG 2004 - langjährige Aufenthaltsbefugnis gem § 30 Abs 4 AuslG
BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 8/13 R
Leitsätze ( Autor )
1. Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 AufenthG schließe die Leistungsberechtigung nach dem SGB II aus.
2. Von Verfassungswegen ist der Gesetzgeber frei, in welchem Leistungssystem er dem Bedarf an existenzsichernden Leistungen Rechnung trägt. Dass Ausländer danach auch nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland dem Leistungssystem des AsylbLG zugeordnet und so auf den Bezug abgesenkter Leistungen verwiesen sein können, ist unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.7.2012 angeordneten Übergangsregelung bis zur Neuordnung der Leistungen nach dem AsylbLG vorübergehend hinzunehmen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-12-2&nr=13845&pos=5&anz=6
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
Leitsätze ( Autor )
1. Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs 5 AufenthG schließe die Leistungsberechtigung nach dem SGB II aus.
2. Von Verfassungswegen ist der Gesetzgeber frei, in welchem Leistungssystem er dem Bedarf an existenzsichernden Leistungen Rechnung trägt. Dass Ausländer danach auch nach langjährigem Aufenthalt in Deutschland dem Leistungssystem des AsylbLG zugeordnet und so auf den Bezug abgesenkter Leistungen verwiesen sein können, ist unter Berücksichtigung der vom Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18.7.2012 angeordneten Übergangsregelung bis zur Neuordnung der Leistungen nach dem AsylbLG vorübergehend hinzunehmen.
Quelle: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2014-12-2&nr=13845&pos=5&anz=6
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/
Willi S
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