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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den ersten drei Monaten des Aufenthalts - Rückausnahme für Ausländer mit einem Aufenthaltstitel nach Kap 2 Abschn 5 AufenthG 2004 - nachziehende Familienangehörige
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 19.09.2014 - L 11 AS 502/14 B ER
Kein Leistungsausschluss für nachziehende Familienangehörige eines Ausländers mit Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG.
Leitsatz ( Juris )
Familienangehörige eines Ausländers, der einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Zweiten Kapitels AufenthG besitzt und daher aufgrund der Rückausnahme in § 7 Abs 1 Satz 3 SGB II Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II ist, unterfallen ebenfalls keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 SGB II, wenn sie nach Deutschland nachziehen und ihnen ein Aufenthaltstitel nach dem Abschnitt 6 des Zweiten Kapitels AufenthG erteilt wird. Eine abweichende Handhabung ist bereits nach der Grundstruktur des § 7 Abs 1 Satz 2 SGB II nicht gerechtfertigt und widerspricht auch den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150007256&st=null&showdoccase=1
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/
Willi S
Kein Leistungsausschluss für nachziehende Familienangehörige eines Ausländers mit Aufenthaltstitel nach § 25 Abs. 2 AufenthG.
Leitsatz ( Juris )
Familienangehörige eines Ausländers, der einen Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Zweiten Kapitels AufenthG besitzt und daher aufgrund der Rückausnahme in § 7 Abs 1 Satz 3 SGB II Leistungsberechtigter im Sinne des SGB II ist, unterfallen ebenfalls keinem Leistungsausschluss nach § 7 Abs 1 Satz 2 SGB II, wenn sie nach Deutschland nachziehen und ihnen ein Aufenthaltstitel nach dem Abschnitt 6 des Zweiten Kapitels AufenthG erteilt wird. Eine abweichende Handhabung ist bereits nach der Grundstruktur des § 7 Abs 1 Satz 2 SGB II nicht gerechtfertigt und widerspricht auch den Fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu § 7 SGB II.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE150007256&st=null&showdoccase=1
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1920/
Willi S
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