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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 20 Dez 2017 - 12:01

 Ausschlussreglung europarechtswidrig ( vgl. Schleswig-Holsteinische LSG, Beschluss vom 17. Februar 2017, L 6 AS 11/17 B ER ).

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 06.09.2017 - L 2 AS 567/17 B ER rechtskräftig


[b]
Leitsatz ( Redakteur )


1. Über Art 10 der VO 492/11 EU kann sich ein Aufenthaltsrecht der Eltern ableiten, wenn das Kind während der unionsrechtlich bestehenden Freizügigkeitsberechtigung des Elternteils nach einem unfreiwilligen Arbeitsplatzverlust den regelmäßigen Schulbesuch aufgenommen hat (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. April 2016, L 2 AS 182/16 B ER, unter Verweis auf die Rechtsprechung des EuGH).

2. Der Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 c) SGB II (in der Fassung seit dem 29. Dezember 2016) dürfte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit europarechtswidrig sein ( entgegen SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/13 ER).
[/b]
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=195235&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:         http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2285/
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