Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Anspruch des Antragstellers auf die Berücksichtigung der vollen Regelleistung aus der analogen Anwendung des § 20 Abs. 2 SGB II, denn die wirtschaftliche Situation des Leistungsberechtigten nach dem SGB II, der mit einem Partner zusammenlebt, der kein
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Anspruch des Antragstellers auf die Berücksichtigung der vollen Regelleistung aus der analogen Anwendung des § 20 Abs. 2 SGB II, denn die wirtschaftliche Situation des Leistungsberechtigten nach dem SGB II, der mit einem Partner zusammenlebt, der kein
Leistungsberechtigter nach dem SGB II oder nach dem SGB XII ist, ist mit derjenigen eines Leistungsberechtigten vergleichbar, der alleinstehend ist oder dessen Partner jedenfalls nicht in den Genuss der vollen Regelleistung für Erwachsene kommt.
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.07.2018 - L 32 AS 1045/18 B ER
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft ist zwar grundsätzlich davon unabhängig, ob die in der Bedarfsgemeinschaft einbezogene Person selbst leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, beispielsweise weil sie die Altersgrenze des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 überschritten oder einen Rentenanspruch hat (Urteil des BSG vom 16. Oktober 2007 – B 8/9 b SO 2/06 R,Urteil vom 15.April 2008- 14/7b AS 58/06 R).
2. Allerdings ist unter diesen Umständen, unter denen die Partner einer Bedarfsgemeinschaft keine gleichwertige Existenzsicherungsleistungen erhalten auf § 20 Abs. 2 SGB II abzustellen, sodass für den Regelbedarf ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 anzuerkennen ist. Denn auf § 20 Abs. 2 SGB II als Grundtatbestand für die Erbringung pauschalierter existenzsichernder Leistungen ist auch in dem Fall abzustellen, dasszwei Partner keine gleichwertigen Existenzsicherungsleistungen erhalten, wie es in § 20 Abs.4 SGB II vorgesehen ist, (Lenze in LPK-SGB II, 6.Auflage § 20 Rn.37, Urteil des Bundesssozialgerichts <BSG> vom 6.Oktober 2011- B 14 AS 171/10 R ), sodass für den Regelbedarf ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 anzuerkennen ist.
Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/br7/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=867E7F9054C25E5502175FD4C7A5F2EA.jp23?doc.hl=1&doc.id=JURE180012654&documentnumber=11&numberofresults=6758&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2400/
Willi S
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 05.07.2018 - L 32 AS 1045/18 B ER
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Zugehörigkeit zu einer Bedarfsgemeinschaft ist zwar grundsätzlich davon unabhängig, ob die in der Bedarfsgemeinschaft einbezogene Person selbst leistungsberechtigt nach dem SGB II ist, beispielsweise weil sie die Altersgrenze des § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 überschritten oder einen Rentenanspruch hat (Urteil des BSG vom 16. Oktober 2007 – B 8/9 b SO 2/06 R,Urteil vom 15.April 2008- 14/7b AS 58/06 R).
2. Allerdings ist unter diesen Umständen, unter denen die Partner einer Bedarfsgemeinschaft keine gleichwertige Existenzsicherungsleistungen erhalten auf § 20 Abs. 2 SGB II abzustellen, sodass für den Regelbedarf ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 anzuerkennen ist. Denn auf § 20 Abs. 2 SGB II als Grundtatbestand für die Erbringung pauschalierter existenzsichernder Leistungen ist auch in dem Fall abzustellen, dasszwei Partner keine gleichwertigen Existenzsicherungsleistungen erhalten, wie es in § 20 Abs.4 SGB II vorgesehen ist, (Lenze in LPK-SGB II, 6.Auflage § 20 Rn.37, Urteil des Bundesssozialgerichts <BSG> vom 6.Oktober 2011- B 14 AS 171/10 R ), sodass für den Regelbedarf ein Betrag in Höhe der Regelbedarfsstufe 1 anzuerkennen ist.
Quelle: http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/br7/bs/10/page/sammlung.psml;jsessionid=867E7F9054C25E5502175FD4C7A5F2EA.jp23?doc.hl=1&doc.id=JURE180012654&documentnumber=11&numberofresults=6758&doctyp=juris-r&showdoccase=1&doc.part=L¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2400/
Willi S
Ähnliche Themen
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Anspruch auf Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 für erwachsene Leistungsberechtigte, die mit anderen Erwachsenen in einem Haushalt leben, ohne Partner zu sein - verfassungs- und
» Antragsteller hat Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II unter Anrechnung des in der Regelleistung enthaltenen Betrages für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, denn durch seinen Aufenthalt in der Fachklinik greift der Leistungsausschluss des
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach der Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin, denn es greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II ein.
» Anspruch auf Regelleistung für Alleinstehende in Höhe von 364,00 EU, weil es sich bei der Klägerin und der Zeugin nicht um Partner i.S.v. § 7 Abs. 3 Abs. 3 Nr. 3c SGB II gehandelt hat
» Jobcenter muss für alleinerziehende Mutter mit 14- jährigem Kind auch vorübergehend zu teure Wohnung bezahlen, denn insbesondere die schulische Situation des 2004 geborenen Antragstellers begründet eine Begrenzung des räumlichen Suchumfeldes
» Antragsteller hat Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II unter Anrechnung des in der Regelleistung enthaltenen Betrages für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke, denn durch seinen Aufenthalt in der Fachklinik greift der Leistungsausschluss des
» Antragstellerin hat kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II nach der Aufnahme der Ausbildung zur Erzieherin, denn es greift der Leistungsausschluss des § 7 Abs. 5 SGB II ein.
» Anspruch auf Regelleistung für Alleinstehende in Höhe von 364,00 EU, weil es sich bei der Klägerin und der Zeugin nicht um Partner i.S.v. § 7 Abs. 3 Abs. 3 Nr. 3c SGB II gehandelt hat
» Jobcenter muss für alleinerziehende Mutter mit 14- jährigem Kind auch vorübergehend zu teure Wohnung bezahlen, denn insbesondere die schulische Situation des 2004 geborenen Antragstellers begründet eine Begrenzung des räumlichen Suchumfeldes
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema