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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Werden leistungserhebliche Unterlagen und Auskünfte angefordert, die der Leistungsträger sich nicht selbst beschaffen kann, so handelt es sich um eine Mitwirkungspflicht des Klägers. Legt dieser das Verlangte nicht innerhalb einer angemessenen Frist vor,
kann die Leistung allein deshalb versagt werden.
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 12.07.2018 - L 18 SO 38/18
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Die ablehnende Entscheidung der Beklagten über den Leistungsantrag der Klägerin in der Sache, die auf den fehlenden Leistungsvoraussetzungen beruht, ersetzt die vorangegangene Versagungsentscheidung nach § 66 SGB I nicht und ändert diese auch nicht ab (so auch SG München vom 12.10.2017 - S 46 AS 899/17, juris; im Ergebnis ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 11.11.2015 - L 9 SO 58/12 ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201718&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2397/
Willi S
Bayerisches Landessozialgericht, Urt. v. 12.07.2018 - L 18 SO 38/18
Orientierungssatz ( Redakteur )
2. Die ablehnende Entscheidung der Beklagten über den Leistungsantrag der Klägerin in der Sache, die auf den fehlenden Leistungsvoraussetzungen beruht, ersetzt die vorangegangene Versagungsentscheidung nach § 66 SGB I nicht und ändert diese auch nicht ab (so auch SG München vom 12.10.2017 - S 46 AS 899/17, juris; im Ergebnis ebenso Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 11.11.2015 - L 9 SO 58/12 ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201718&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2397/
Willi S
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