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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Das Programm "Heikos" ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt
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Das Programm "Heikos" ist nicht geeignet, die Höhe der angemessenen Heizkosten im Sinne des § 35 Abs. 1 SGB XII zu bestimmen, da es sich nicht um eine an den Verhältnissen des Einzelfalles orientierte Prüfung handelt
(Anschluss an LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2015 - L7 AS 980/12 -, juris Rn. 30; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 3. April 2014 - L7 AS 7 6. 80/11 -, juris Rn. 72). Es ist zur Bestimmung der angemessenen Heizkosten deshalb vielmehr vom Bundesdeutschen Heizspiegel auszugehen.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 21.06.2017 - L 2 SO 4759/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193968&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2344/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 21.06.2017 - L 2 SO 4759/16
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=193968&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2344/
Willi S
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