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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 S. 1 SGB III werden lediglich die Entgelte berücksichtigt, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinne gezahlt wurden, wozu Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung
von der Arbeit (ebenso LSG Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 84/16, juris RdNr. 18; Bayrisches LSG, Beschluss vom 18.07.2016 - L 10 AL 133/16 NZB, juris RdNr. 10; a.A. LSG Nordrhein-Westfalen vom 23.02.2017 - L 9 AL 150/15 - juris).
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG baden-w%fcrttemberg&datum=29.06.2018&Aktenzeichen=L 8 AL 27%2F18]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=29.06.2018&Aktenzeichen=L%208%20AL%2027%2F18[/url]
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2394/
Willi S
Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG baden-w%fcrttemberg&datum=29.06.2018&Aktenzeichen=L 8 AL 27%2F18]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Baden-W%FCrttemberg&Datum=29.06.2018&Aktenzeichen=L%208%20AL%2027%2F18[/url]
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2394/
Willi S
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