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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Die Klägerin begehrt höheres Arbeitslosengeld unter Berücksichtigung ihres nach erfolgter unwiderruflicher Freistellung von der Arbeitsleistung erzielten Einkommens aus abhängiger Beschäftigung bei der Bemessung oder des im Jahr vor der Freistellung
erzielten Arbeitsentgelts ( verneinend ).
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16
Leitsatz ( Redakteur )
Im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III können lediglich die Entgelte berücksichtigt werden, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn gezahlt wurden. Hierzu gehören nicht Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung von der Arbeit gezahlt werden (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 – L 10 AL 133/16 NZB, ebenso BSG vom 30. April 2010 – B 11 AL 160/09 B ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192395&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 05.04.2017 - L 2 AL 68/16
Leitsatz ( Redakteur )
Im Bemessungszeitraum nach § 150 Abs. 1 Satz 1 SGB III können lediglich die Entgelte berücksichtigt werden, die aufgrund einer Beschäftigung im leistungsrechtlichen Sinn gezahlt wurden. Hierzu gehören nicht Entgelte, die für Zeiträume nach einer erfolgten Freistellung von der Arbeit gezahlt werden (so ausdrücklich zuletzt Bayerisches LSG, Beschluss vom 18. Juli 2016 – L 10 AL 133/16 NZB, ebenso BSG vom 30. April 2010 – B 11 AL 160/09 B ).
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=192395&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2199/
Willi S
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