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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 7 Apr 2015 - 10:16

SG Trier, Urteil vom 30.01.2015 - S 4 AS 150/14 - Berufung wird zugelassen.




Leitsätze (Juris)

1. Nach dem Wortlaut der §§ 31a, 31b Absatz 1 mindert sich der Auszahlungsanspruch mit dem Beginn des Kalendermonats, der auf das Wirksamwerden des Verwaltungsaktes folgt, kraft Gesetzes.

2. Diese Auslegung folgt aus dem Wortlaut, der zum 1.4.2011 geänderten Gesetzessystematik und dem Sinn- und Zweck der Norm vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung im Vergleich der §§ 31 SGB a. F. und §§ 31 ff. SGB II n. F..


Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG trier&datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S 4 AS 150/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Trier&Datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S%204%20AS%20150/14[/url]
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG trier&datum=30.01.2015&Aktenzeichen=S 4 AS 150/14]
[/url]
Anmerkung: ebenso SG Trier, Beschluss vom 14. Dezember 2011 – S 4 AS 449/11 ER; a. A. LSG NSB, Beschluss vom 28.11.2014 - L 15 AS 338/14 B ER und Bay LSG, Beschluss vom 27.11.2014 - L 17 AS 743/14 B ER

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/

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