Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft

Nach unten

Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft Empty Auswirkungen von Untersuchungshaft des Partners einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft

Beitrag von Willi Schartema Sa 8 Sep 2012 - 10:35

Sozialgericht Trier,Beschluss vom 25.06.2012,- S 4 AS 239/12 ER -

1.
Eine durch § 7 Absatz 3 Nr. 3 c SGB II begründete Bedarfsgemeinschaft
endet nicht durch eine nur vorübergehende Untersuchungshaft.

2.
Der Regelbedarf des § 20 Absatz 2 Satz 1 SGB II ist solange nicht zu
gewähren, wie die Voraussetzungen des § 7 Absatz 3 Nr. 3c SGB II iVm §
20 Absatz IV SGB II noch vorliegen.

3. Der Mehrbedarf gemäß § 21
Absatz 3 SGB II ist zu gewähren, sobald tatsächlich die Pflege und
Erziehung durch den inhaftierten Partner nicht mehr möglich ist.

Anmerkung vom Sozialberater Willi 2,freier Mitarbeiter des RA Ludwig Zimmermann.

Der
Partner der Antragstellerin unterfällt aufgrund der andauernden
Untersu­chungshaft dem Leistungsausschluss nach § 7 Absatz 4 Satz 2.
Danach erhält Leistungen nach dem SGB II nicht, wer in einer stationären
Einrichtung un­tergebracht ist, Rente wegen Alters oder
Knappschaftsausgleichsleistung oder ähnliche Leistungen
öffentlich-rechtlicher Art bezieht. Dem Aufenthalt in einer sta­tionären
Einrichtung ist der Aufenthalt in einer Einrichtung zum Vollzug
richterlich angeordneter Freiheitsentziehung gleichgestellt.

Dies
ist bei dem Partner der An­tragstellerin der Fall, denn dieser befindet
sich derzeit in Untersuchungshaft und ist damit von Leistungen nach dem
SGB II ausgeschlossen.

Ob durch diesen Leistungsausschluss
zugleich die Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Absatz 3 SGB II aufgelöst
wird, ist umstritten. Die Beantwortung der Frage hängt aber jedenfalls
wesentlich auch davon ab, wie lange die Inhaftierung/Abwesenheit
andauert.

Bei bloß zweimonatiger Untersuchungshaftdauer und
offener Prognose der jederzeitigen Rückkehr ist die Aufgabe der Lebens-
und Wirtschaftsgemeinschaft nicht zu bejahen.

Eine vorübergehende
Abwesenheit des Partners (hier: Untersuchungshaft) kann nicht zum
Ausschluss der Bedarfsgemeinschaft führen (so auch Hessisches LSG,
Urteil v. 16.3.2012, L 7 AS 314/11 Nr. 20).

Haben Sie Probleme
mit Hartz IV ? Sind Ihnen keine Umzugskosten bewilligt worden? Sie
machen gesundheitliche Gründe für ihren Umzug erforderlich, doch das JC
lehnt ab, was ist zu tun? Wann ist ein Umzug erforderlich, wenn ein
Konflikt mit anderen Hausbewohnern nicht behebbar ist. Der Mehrbedarf
für Alleinerziehende wurde abgelehnt, weil sie mit weiteren
Familienangehörigen (Eltern, Schwester) unter einem Dach leben.Sind
Tilgungsaufwendungen Kosten der Unterkunft?

Sie suchen Hilfe zu
Fragen rund um Hartz IV - hier sind Sie an der richtigen Stelle.Das Taem
des RA Ludwig Zimmermann ist Ihnen gerne behilflich.

http://www.jurablogs.com/de/auswirkungen-untersuchungshaft-partners-vierkoepfigen-bedarfsgemeinschaft

http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/09/auswirkungen-von-untersuchungshaft-des.html

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft allein durch Aufnahme eines Partners in ein Pflegeheim und bloßer Weigerung des anderen Partners, die ungedeckten Heimkosten aus seinem Vermögen zu begleichen - Die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs
» Auswirkungen einer Totalsanktion eines unter 25jährigen Mitglieds einer Bedarfs- und später Haushaltsgemeinschaft auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft.
» LSG Berlin- Brandenburg spricht einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft aus Berlin insgesamt 2000,- € an Entschädigung zu. (je Person 500 €). Das Verfahren betraf die Kosten der Unterkunft, mit einer Dauer von mehr als 31 Monaten zwischen dem Eingang der
» Zu den leistungsrechtlichen Auswirkungen einer Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
» Kein Kopfteilprinzip bei den Kosten der Unterkunft bei Leistungsausschluss des Partners wegen stationärer Unterbringung in einem Pflegeheim. nach dem SGB XII Sozialgericht Hamburg, Beschluss v. 09.10.2018 - S 28 SO 409/18 ER

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten