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Auflösung einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft allein durch Aufnahme eines Partners in ein Pflegeheim und bloßer Weigerung des anderen Partners, die ungedeckten Heimkosten aus seinem Vermögen zu begleichen - Die Annahme eines fiktiven Vermögensverbrauchs
ist in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage rechtlich nicht zulässig.
SG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15 - nicht rechtskräftig SGB XII
Leitsätze ( Autor )
1. Allein die (dauerhafte) Aufnahme eines Partners in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in ein Pflegeheim ist nicht ausreichend, eine Auflösung dieser Gemeinschaft im sozialhilferechtlichen Sinne zu begründen. Hinzukommen müsse vielmehr der nach außen bekundete Wille eines der Partner, sich von dem anderen Partner zu lösen und die Gemeinschaft nicht länger fortsetzen zu wollen.
2. Auch die bloße Weigerung des in der bisher gemeinschaftlichen Wohnung verbleibenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, die ungedeckten Heimkosten des anderen Partners aus seinem Vermögen zu bestreiten, führt für sich nicht zur Beendigung der eheähnlichen Gemeinschaft.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179765&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1873/
Willi S
SG Karlsruhe, Urteil vom 14.08.2015 - S 1 SO 1225/15 - nicht rechtskräftig SGB XII
Leitsätze ( Autor )
1. Allein die (dauerhafte) Aufnahme eines Partners in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft in ein Pflegeheim ist nicht ausreichend, eine Auflösung dieser Gemeinschaft im sozialhilferechtlichen Sinne zu begründen. Hinzukommen müsse vielmehr der nach außen bekundete Wille eines der Partner, sich von dem anderen Partner zu lösen und die Gemeinschaft nicht länger fortsetzen zu wollen.
2. Auch die bloße Weigerung des in der bisher gemeinschaftlichen Wohnung verbleibenden Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, die ungedeckten Heimkosten des anderen Partners aus seinem Vermögen zu bestreiten, führt für sich nicht zur Beendigung der eheähnlichen Gemeinschaft.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=179765&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1873/
Willi S
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