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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Übersteigen mehrere Bewilligungsabschnitte nach dem SGB II, die im Wege der Verbindung oder der objektiven Klagehäufung in einem Rechtsstreit geltend gemacht werden, nur zusammengerechnet die Dauer eines Jahres, so betrifft die Berufung nicht
wiederkehrende oder laufende Leistungen für mehr als ein Jahr im Sinne von § 144 Abs 1 Satz 2 SGG.
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.07.2018 - L 14 AS 128/18 NZB
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=B9E05AB69C609AC6D80C229C03C7A4A7.jp13?showdoccase=1&doc.id=JURE180010582&st=ent
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2387/
Willi S
Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 05.07.2018 - L 14 AS 128/18 NZB
Leitsatz ( Juris )
Quelle: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml;jsessionid=B9E05AB69C609AC6D80C229C03C7A4A7.jp13?showdoccase=1&doc.id=JURE180010582&st=ent
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Willi S
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