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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 28 März 2017 - 8:28

Gründe für eine besondere Eilbedürftigkeit der Klage des Ausgangsverfahrens geltend gemacht werden.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - L 10 SF 35/16 EK AS

Zum möglichen Übergang von Entschädigungsleistungen nach § 198 GVG auf den SGB II Leistungsträger.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170025615&st=null&showdoccase=1
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
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