Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht

Nach unten

Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht Empty Eine spät erhobene Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 GVG steht einem Entschädigungsanspruch weder nach dem Wortlaut der Norm, noch der Entstehungsgeschichte oder dem Sinn der Regelung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn mit der Entschädigungsklage nicht

Beitrag von Willi Schartema Di 28 März 2017 - 8:28

Gründe für eine besondere Eilbedürftigkeit der Klage des Ausgangsverfahrens geltend gemacht werden.
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 17.03.2017 - L 10 SF 35/16 EK AS

Zum möglichen Übergang von Entschädigungsleistungen nach § 198 GVG auf den SGB II Leistungsträger.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=JURE170025615&st=null&showdoccase=1
 Quelle:      http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2162/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
»  Eine neue ständige Rechtsprechung im Sinne von § 330 Absatz 1 SGB III kann erst dann entstehen, wenn das Revisionsgericht eine Rechtsfrage in einem bestimmten Sinn beantwortet hat, wobei nach Sinn und Zweck der Vorschrift schon eine Entscheidung des
» Einer Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II steht nicht entgegen, dass die Entstehung dieser Verbindlichkeiten auf eine vom Jobcenter dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gegenüber entsprechend § 31a Abs. 1 Satz 3 SGB II durch noch
» Gegen einen sog. Hängebeschluss des Sozialgerichts (auch: Schiebeschluss oder Zwischenverfügung) steht dem als Antragsgegner beteiligten Träger von Leistungen nach dem SGB II die Beschwerde zum Landessozialgericht dann zu, wenn er nicht lediglich als
» Keine Begrenzung auf die bisherigen Unterkunftskosten nach einem nicht erforderlichen Umzug , denn § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II ist dann nicht mehr anwendbar, wenn der Leistungsbezug unterbrochen wird
» Gewöhnlicher Aufenthalt - kein Anspruch auf vorläufige Leistungen nach § 43 Abs. 1 SGB I glaubhaft gemacht - Leistungsanspruch steht die Regelung des § 7 Abs. 4a SGB II entgegen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten