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Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung - Unzulässigkeit des Erlasses eines Ersetzungsbescheides während des Geltungszeitraumes SG Berlin, Beschluss v. 04.08.2018 - S 190 AS 5918/18 ER
Orientierungssatz ( Redakteur )
1. Das JobCenter war nicht berechtigt, eine neue Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu erlassen, da bereits eine wirksame Eingliederungsvereinbarung existierte. Besteht eine Vereinbarung oder ein Verwaltungsakt, ist der Leistungsträger bis zur konsensualen Anpassung oder wirksamen Kündigung oder Aufhebung an sie gebunden ( vgl. LSG Bayern, Beschluss v. 25.05.2010 - L 11 AS 294/10 B ER ).
2. Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht konkret aufgenommen worden sind. Die konkreten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit müssen im Sinne der angestrebten maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen konkret bezeichnet werden ( BSG, Urt. v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R ). Die Regelungen enthalten nur Textbausteine.
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2384/
Willi S
1. Das JobCenter war nicht berechtigt, eine neue Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu erlassen, da bereits eine wirksame Eingliederungsvereinbarung existierte. Besteht eine Vereinbarung oder ein Verwaltungsakt, ist der Leistungsträger bis zur konsensualen Anpassung oder wirksamen Kündigung oder Aufhebung an sie gebunden ( vgl. LSG Bayern, Beschluss v. 25.05.2010 - L 11 AS 294/10 B ER ).
2. Der Eingliederungsverwaltungsakt erweist sich als rechtswidrig, weil die gegenseitigen Rechte und Pflichten nicht konkret aufgenommen worden sind. Die konkreten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit müssen im Sinne der angestrebten maßgeschneiderten Ausrichtung der Eingliederungsleistungen konkret bezeichnet werden ( BSG, Urt. v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R ). Die Regelungen enthalten nur Textbausteine.
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Willi S
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