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Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG:
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Sozialhilfe für Deutsche im Ausland SGB XII § 24 I 2 Nr. 1, II; SGG §§ 163, 170 II 2; GG Art. 1 BSG, Urteil vom 26.10.2017 - B 8 SO 11/16 R
Leitsätze NJW 24/2018
1. Ein Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe an Deutsche im Ausland besteht, soweit sich der Hilfesuchende in einer außergewöhnlichen Notlage befindet, die Rückkehr in das Bundesgebiet unmöglich und die Hilfe unabweisbar ist.
2. Die elterliche Aufenthaltsbestimmung im Ausland für einen Minderjährigen ist regelmäßig ein rechtliches Rückkehrhindernis.
3. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst ein Mindestmaß an Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung, welche sich an den örtlichen Gegebenheiten im Aufenthaltsland orientiert.
4. Der Unabweisbarkeit von Leistungen steht eine darlehensweise Befriedigung nicht entgegen, insbesondere, wenn der Hilfesuchende die Leistungen erst erstreiten muss.
Volltext: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017-10&nr=15039&pos=2&anz=24
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
1. Ein Anspruch auf Gewährung von Sozialhilfe an Deutsche im Ausland besteht, soweit sich der Hilfesuchende in einer außergewöhnlichen Notlage befindet, die Rückkehr in das Bundesgebiet unmöglich und die Hilfe unabweisbar ist.
2. Die elterliche Aufenthaltsbestimmung im Ausland für einen Minderjährigen ist regelmäßig ein rechtliches Rückkehrhindernis.
3. Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst ein Mindestmaß an Teilhabe an einer angemessenen Schulbildung, welche sich an den örtlichen Gegebenheiten im Aufenthaltsland orientiert.
4. Der Unabweisbarkeit von Leistungen steht eine darlehensweise Befriedigung nicht entgegen, insbesondere, wenn der Hilfesuchende die Leistungen erst erstreiten muss.
Volltext: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017-10&nr=15039&pos=2&anz=24
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2380/
Willi S
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