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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialhilfe für minderjährige Deutsche im Ausland

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Sozialhilfe für minderjährige Deutsche im Ausland Empty Sozialhilfe für minderjährige Deutsche im Ausland

Beitrag von Willi Schartema Mi 28 Feb 2018 - 8:42

BSG, Urteil vom 21.9.2017 - B 8 SO 5/16 R
Minderjährige Deutsche im Ausland können Anspruch auf Sozialhilfe haben, wenn ihnen die Rückkehr nach Deutschland nicht möglich ist. Das entschied das Bundessozialgericht im Fall eines in Bulgarien lebenden Kindes.

weiter: http://www.migazin.de/2017/10/27/bundessozialgericht-sozialhilfe-fuer-minderjaehrige-deutsche-im-ausland/

Volltext der Entscheidung: http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2017&nr=14847&pos=29&anz=167
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2319/
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