Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden. SGB XII
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Anspruch auf Sozialhilfe ins Ausland (Litauen) - Zu den Voraussetzungen der Sozialhilfe in das Ausland - Den sog. "Wolfskindern" könne nur im Wege einer Gesetzesänderung geholfen werden. SGB XII
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.01.2014 - L 8 SO 146/12 SGB XII
Leitsätze (Juris)
Zur Auslandssozialhilfe deutscher Staatsangehöriger aus dem früheren Ostpreußen, die in Litauen leben
Rückkehrhindernisse sind bei Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nachzuweisen.
Eine Ungleichbehandlung Deutscher im Ausland gegenüber denjenigen im Inland ist durch die Besonderheiten der Sozialhilfe gerechtfertigt.
Eine Orientierung an den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland kann dann durchaus zur Folge haben, dass das deutsche Lebens und Unterstützungsniveau in Ländern mit geringem Lebensstandard (teilweise) unterschritten wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Leitsätze (Juris)
Zur Auslandssozialhilfe deutscher Staatsangehöriger aus dem früheren Ostpreußen, die in Litauen leben
Rückkehrhindernisse sind bei Sozialhilfe für Deutsche im Ausland nachzuweisen.
Eine Ungleichbehandlung Deutscher im Ausland gegenüber denjenigen im Inland ist durch die Besonderheiten der Sozialhilfe gerechtfertigt.
Eine Orientierung an den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland kann dann durchaus zur Folge haben, dass das deutsche Lebens und Unterstützungsniveau in Ländern mit geringem Lebensstandard (teilweise) unterschritten wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=168047&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=2259
Willi S
Ähnliche Themen
» Kein Anspruch auf Sozialhilfe für deutsches Kind im Ausland; keine Unzumutbarkeit der Rückkehr - Nichtvorliegen einer außergewöhnlichen Notlage SGB XII
» Die Auffassung des Arbeitslosen, der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sei unverhältnismäßig, wenn das verfolgte Ziel auch mit einem Verwaltungsakt erreicht werden könne, teilt das Gericht nicht.
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - längerer Auslandsaufenthalt ( mehere Monate ) - Territorialitätsprinzip - gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss nur bei
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Auf die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte (vorläufige) Verpflichtung des Jobcenters zur Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs 4 S 1 SGB II haben die Antragsteller keinen Anspruch.
» Die Auffassung des Arbeitslosen, der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung sei unverhältnismäßig, wenn das verfolgte Ziel auch mit einem Verwaltungsakt erreicht werden könne, teilt das Gericht nicht.
» Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - längerer Auslandsaufenthalt ( mehere Monate ) - Territorialitätsprinzip - gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss nur bei
» Die Voraussetzungen für die Anwendung der sog. Nahtlosigkeitsregel können nur dann auf Tatbestandsebene - vor einer Entscheidung durch den Rentenversicherungsträger - verneint werden, wenn zweifelsfrei eine nur vorübergehende, also nicht mehr als
» Auf die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes begehrte (vorläufige) Verpflichtung des Jobcenters zur Erteilung einer Zusicherung im Sinne des § 22 Abs 4 S 1 SGB II haben die Antragsteller keinen Anspruch.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema