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Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - längerer Auslandsaufenthalt ( mehere Monate ) - Territorialitätsprinzip - gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - Sozialhilfe für Deutsche im Ausland - Leistungsausschluss nur bei
Nichtbestehen eines gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland - abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs - erhebliche Abweichung vom durchschnittlichen Bedarf - geringere Lebenshaltungskosten - Gegenrechnung der Reisekoste SGB XII
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 05.09.2016 - L 20 SO 194/14 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. : B 8 SO 29/16 R
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Ortsabwesenheit von längerer Dauer in Thailand hebt den gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren, und gefestigte Beziehungen dorthin aufrecht erhalten blieben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188271&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 05.09.2016 - L 20 SO 194/14 - Revision anhängig beim BSG unter dem Az. : B 8 SO 29/16 R
Leitsatz ( Redakteur )
Eine Ortsabwesenheit von längerer Dauer in Thailand hebt den gewöhnlichen Aufenthalt nicht auf, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren, und gefestigte Beziehungen dorthin aufrecht erhalten blieben.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=188271&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2132/
Willi S
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