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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Rechtsfolgenbelehrung nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB II muss vom Jobcenter derart verständlich und einfach abgefasst sein, dass auch Personen mit einfacher Schulbildung in der Lage sind, diese Ausführungen zu begreifen.
Sozialgericht Cottbus, Urteil vom 7. Dezember 2017 (Az.: S 42. Dies ist gerade dann nicht der Fall, wenn dem Empfänger dieses Belehrungstextes ein flüssiges Lesen dieser Ausführungen kaum möglich ist, weil die kleine Schriftgröße und das gänzliche Fehlen von Absätzen den Text unübersichtlich machen sowie vom Leser größere Anstrengungen erfordern. Damit der in diesem Zusammenhang Verwendung findende Begriff „negatives Bewerbungsverhalten“ ebenfalls für einen juristisch nicht vorgebildeten Adressaten mit einfacher Schulbildung verständlich ist, bedarf es hier unbedingt einer näheren Erläuterung.
Rechtstipp: SG Cottbus, Beschluss v. 12.08.2016 - S 40 AS 1768/16 ER - und SG München v. 10.08.2016 - S 13 AS 2433/14 - Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt. Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt. AS 1817/15)
Quelle: https://ra-jtlehmann.de/wp-content/uploads/2018/06/20171207-SG-S-4-AS-1817-15.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2378/
Willi S
Rechtstipp: SG Cottbus, Beschluss v. 12.08.2016 - S 40 AS 1768/16 ER - und SG München v. 10.08.2016 - S 13 AS 2433/14 - Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt. Eine Rechtsfolgenbelehrung erfüllt ihre Warnfunktion nicht, wenn sie formal in einer Schriftgröße gehalten ist, die deutlich unterhalb der Schriftgröße des übrigen Schreibens liegt. AS 1817/15)
Quelle: https://ra-jtlehmann.de/wp-content/uploads/2018/06/20171207-SG-S-4-AS-1817-15.pdf
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2378/
Willi S
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