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SG Mainz: Jobcenter muss nicht für Hochzeitsfeier zahlen SG Mainz, Beschluss vom 17.05.2018 - S 10 AS 777/17
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Gewährung von "Heiratsgeld" zur Finanzierung von Hochzeitsfeierlichkeiten, da das Sozialrecht hierfür keine Rechtsgrundlage vorhält. Es handele sich auch nicht um darlehensweise zu gewährenden unabweisbaren Bedarf, entschied das Sozialgericht Mainz in seinem Beschluss vom 17.05.2018 (Az.: S 10 AS 777/17).
Jobcenter verweigerte jungem Paar beantragtes "Heiratsgeld"
Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte heiraten und dies auch in einem schönen Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter und beantragten “Heiratsgeld", für Eheringe, Brautkleid, Anzug für den Bräutigam, Kleidung für die Kinder sowie die Feier an sich. Das Jobcenter lehnte dies ab, da das Gesetz hierfür keine Leistungen vorsehe. Das Paar erhob Klage vor dem Sozialgericht und beantragte die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
SG: Sozialrecht bietet keine Rechtsgrundlage für die Gewährung von “Heiratsgeld"
weiter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-mainz-jobcenter-muss-nicht-fuer-hochzeitsfeier-zahlen
Quelle: https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2372/
Willi S
Jobcenter verweigerte jungem Paar beantragtes "Heiratsgeld"
Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte heiraten und dies auch in einem schönen Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter und beantragten “Heiratsgeld", für Eheringe, Brautkleid, Anzug für den Bräutigam, Kleidung für die Kinder sowie die Feier an sich. Das Jobcenter lehnte dies ab, da das Gesetz hierfür keine Leistungen vorsehe. Das Paar erhob Klage vor dem Sozialgericht und beantragte die Gewährung von Prozesskostenhilfe.
SG: Sozialrecht bietet keine Rechtsgrundlage für die Gewährung von “Heiratsgeld"
weiter: https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/sg-mainz-jobcenter-muss-nicht-fuer-hochzeitsfeier-zahlen
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