Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig

Nach unten

Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die  statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den  beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig Empty Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig

Beitrag von Willi Schartema Mo 4 Jun 2018 - 8:51

Kurztext:

Die 2. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe hat ein leistungsrechtliches Verständnis des Beschäftigungsbegriffs in § 24 Abs. 1 Fall 1 SGB III verneint und dem Kläger dem Grunde nach Arbeitslosengeld für den streitigen Zeitraum zugesprochen. Der Beschäftigungsbegriff in § 24 SGB III knüpfe ausschließlich an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff an. Eine leistungsrechtliche Korrektur, wie sie beispielsweise bei dem im Bereich des Arbeitslosengeldes zur Bestimmung der Arbeitslosigkeit (§ 138 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) verwendeten Begriff des Beschäftigungsverhältnisses zur Anwendung komme, sei nicht geboten. Nachdem der Vater des Klägers alleiniger Betriebsinhaber gewesen sei, habe er aufgrund seiner rechtlichen Stellung den Kläger als Geschäftsführer der Komplementärin abbestellen und ihm sodann im Hinblick auf die für die GmbH & Co KG ausgeübte Tätigkeit als Betriebsleiter jederzeit kündigen können. Entsprechend sei die Tätigkeit aufgrund der tatsächlich bestehenden Rechtsmacht als abhängige Beschäftigung einzustufen.
Quelle: http://sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Startseite/Pressearbeit+am+Sozialgericht+Karlsruhe/Anknuepfung+des+Beschaeftigungsbegriffs+in+_+24+SGB+III+an+die+statusrechtliche+Einordnung+der+Taetigkeit+und+damit+an+den+beitragsrechtlichen+Beschaeftigungsbegriff/?LISTPAGE=4880401
Quelle:  https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2370/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig
» Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SGB III SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig
» Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16 (rechtskräftig)
» Fiktive Bemessung des Arbeitslosengeldes I bei nachträglicher Korrektur einer Entgeltabrechnung - Anmerkung zu SG Karlsruhe 2. Kammer, Urteil vom 13.12.2017 - S 2 AL 3606/16, ein Beitrag von Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Thomas Neumair, RA und FA für Arbeits
» Volle Mietkostenübernahme, wenn Wohnraum fehlt; ein Beitrag v. RA Helge Hildebrandt, Kiel zu SG Kiel, Urteil vom 24.04.2017, S 31 AS 461/14 (rechtskräftig)

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten