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Volle Mietkostenübernahme, wenn Wohnraum fehlt; ein Beitrag v. RA Helge Hildebrandt, Kiel zu SG Kiel, Urteil vom 24.04.2017, S 31 AS 461/14 (rechtskräftig)
Das Sozialgericht Kiel hat entschieden, dass das Jobcenter Kiel im Jahre 2013 die über der damaligen Mietobergrenze liegenden Unterkunftskosten einer sechsköpfigen Familie in voller Höhe übernehmen musste, weil es der Familie aufgrund fehlenden Wohnraumes auf dem Kieler Wohnungsmarkt objektiv unmöglich war, ihre Mietaufwendungen durch Umzug in eine kostengünstiger Wohnung zu senken.
Zwar ist die Mietobergrenze auf der Grundlage des Mietspiegels 2012 zutreffend berechnet worden. Die tatsächlich zu hohen Unterkunftskosten müssen indessen dann übernommen werden, wenn es den Hilfebedürftigen im konkreten Fall nicht möglich war, ihre Unterkunftskosten insbesondere durch Umzug auf ein angemessenes Maß zu senken. Hiervon ist das Gericht aufgrund des Wohnraumberichtes der Stadt Kiel ausgegangen, wonach insbesondere für größere Familien ausreichender freier Wohnraum nicht mehr zur Verfügung steht.
Weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2018/03/01/volle-mietkostenuebernahme-wenn-wohnraum-fehlt/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
Willi S
Zwar ist die Mietobergrenze auf der Grundlage des Mietspiegels 2012 zutreffend berechnet worden. Die tatsächlich zu hohen Unterkunftskosten müssen indessen dann übernommen werden, wenn es den Hilfebedürftigen im konkreten Fall nicht möglich war, ihre Unterkunftskosten insbesondere durch Umzug auf ein angemessenes Maß zu senken. Hiervon ist das Gericht aufgrund des Wohnraumberichtes der Stadt Kiel ausgegangen, wonach insbesondere für größere Familien ausreichender freier Wohnraum nicht mehr zur Verfügung steht.
Weiter: https://sozialberatung-kiel.de/2018/03/01/volle-mietkostenuebernahme-wenn-wohnraum-fehlt/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2322/
Willi S
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