Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

Mai 2024
MoDiMiDoFrSaSo
  12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig

Nach unten

Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig Empty Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig

Beitrag von Willi Schartema Di 24 Jul 2018 - 5:26

Leitsatz ( Juris )

1. Löst der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, um an einer Maßnahme der beruflichen Fortbildung teilzunehmen, so kann er sich ggf. auf einen wichtigen Grund berufen; eine Sperrzeit nach § 159 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB III tritt dann nicht ein. Allerdings obliegt es dem Arbeitnehmer, die Belastung für die Versichertengemeinschaft so gering wie möglich zu halten: Sofern zumutbar, hat er die berufliche Fortbildung daher in Teilzeit neben seiner Beschäftigung durchzuführen. Kommt eine berufsbegleitende Fortbildung nicht in Betracht, muss er sein Arbeitsverhältnis zum arbeitsrechtlich letztmöglichen Zeitpunkt kündigen, um die Arbeitslosigkeit kurz zu halten.

Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=201240&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle:   https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2387/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Keine Sperrzeit bei Aufnahme einer beruflichen Weiterbildung zum Meister SGB III SG Karlsruhe, Urteil vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 - rechtskräftig
» Anknüpfung des Beschäftigungsbegriffs in § 24 SGB III an die statusrechtliche Einordnung der Tätigkeit und damit an den beitragsrechtlichen Beschäftigungsbegriff SG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2017 - S 2 AL 1779/16 - rechtskräftig
» Keine Berücksichtigung der Absetzbeträge nach § 11b Abs. 1 Nr. 6, Abs. 3 SGB II bei im Rahmen einer beruflichen Weiterbildung bezogenen Arbeitslosengeld I.
» Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung zum Meister ist rechtswidrig SGB III
» Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16 (rechtskräftig)

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten