Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung - Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes - Studium, Promotion, Familiennachzug, verdeckter, Lebensunterhalt, Angaben im Visumverfahren OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 25.04.2018, 8 ME 13/18
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: OVG
Seite 1 von 1
Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung - Beschwerde im Verfahren des vorl. Rechtsschutzes - Studium, Promotion, Familiennachzug, verdeckter, Lebensunterhalt, Angaben im Visumverfahren OVG Lüneburg 8. Senat, Beschluss vom 25.04.2018, 8 ME 13/18
1. Der Lebensunterhalt gilt für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 AufenthG als gesichert, wenn der Ausländer über die in § 2 Abs. 3 Satz 5 AufenthG bezeichneten Mittel verfügt. Dies gilt auch dann, wenn er einer Bedarfsgemeinschaft angehört und der gesamte Bedarf dieser Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt ist.
2. Dies gilt für alle zu einem anerkannten höheren Abschluss wie einem Diplom, Zertifikat oder Doktorgrad führenden Studiengänge. Ob das Studium eine dem Grunde nach im Rahmen des BAföG förderungsfähige Ausbildung ist, so dass ein Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II besteht, ist unerheblich.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE180001566&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2360/
Willi S
2. Dies gilt für alle zu einem anerkannten höheren Abschluss wie einem Diplom, Zertifikat oder Doktorgrad führenden Studiengänge. Ob das Studium eine dem Grunde nach im Rahmen des BAföG förderungsfähige Ausbildung ist, so dass ein Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II besteht, ist unerheblich.
Quelle: http://www.rechtsprechung.niedersachsen.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE180001566&st=null&doctyp=juris-r&showdoccase=1¶mfromHL=true#focuspoint
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2360/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zum Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes um die Übernahme der Kosten einer Integrationshilfe während des Kindergartenbesuchs, hier befürwortend. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss v. 17.10.2018 - L 7 SO 3150/18 ER-B
» Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungskürzung gemäß § 1a Abs 2 AsylbLG bei feststehendem Ausreisetermin und Ausreisemöglichkeit. Sozialgericht Lüneburg, Beschluss v. 15.03.2018 - S 26 AY 42/17 ER
» Italienische Staatsangehörige hat Anspruch auf vorläufige Zahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ( Anlehnung an Urteil des BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R) - kein
» PC mit Internetanschluss für Schüler - notwendiges Lernmittel OVG Lüneburg 4. Senat, Urteil vom 11.06.2003, 4 LB 279/02 § 12 BSHG, § 21 Abs 1a Nr 3 BSHG
» Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Regelungsanordnung SGB XII LSG München, Beschluss v. 25.06.2018 – L 8 SO 49/18 B ER
» Streitigkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungskürzung gemäß § 1a Abs 2 AsylbLG bei feststehendem Ausreisetermin und Ausreisemöglichkeit. Sozialgericht Lüneburg, Beschluss v. 15.03.2018 - S 26 AY 42/17 ER
» Italienische Staatsangehörige hat Anspruch auf vorläufige Zahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ( Anlehnung an Urteil des BSG vom 3.12.2015 - B 4 AS 44/15 R) - kein
» PC mit Internetanschluss für Schüler - notwendiges Lernmittel OVG Lüneburg 4. Senat, Urteil vom 11.06.2003, 4 LB 279/02 § 12 BSHG, § 21 Abs 1a Nr 3 BSHG
» Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen eine Regelungsanordnung SGB XII LSG München, Beschluss v. 25.06.2018 – L 8 SO 49/18 B ER
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: OVG
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema