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Leistungsbezug nach dem SGB II/SGB XII und Einkommens-/Vermögensanrechnung, z. B. im Erbfall, ein Beitrag von Rechtsanwalt Jens Kadner
Hat ein Leistungsberechtigter einen Erbanspruch, muss dies nicht immer als anzurechnendes Einkommen vom Jobcenter mindernd berücksichtigt werden.
Wurde nämlich der Leistungsbezug zwischen Erbfall und der Auszahlung des Erbes unterbrochen, gilt das Erbe bei erneuter Beantragung von Leistungen nach dem SGB II als Vermögen, für das nicht unerhebliche Freibeträge geltend gemacht werden können. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem aktuellen Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 194/17) entschieden.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde jedoch die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/leistungsbezug-nach-dem-sgb-iisgb-xii-und-einkommens-vermoegensanrechnung-z-b-im-erbfall_133624.html
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
Wurde nämlich der Leistungsbezug zwischen Erbfall und der Auszahlung des Erbes unterbrochen, gilt das Erbe bei erneuter Beantragung von Leistungen nach dem SGB II als Vermögen, für das nicht unerhebliche Freibeträge geltend gemacht werden können. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Hamburg in einem aktuellen Urteil vom 22. Februar 2018 (L 4 AS 194/17) entschieden.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde jedoch die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.
Weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/leistungsbezug-nach-dem-sgb-iisgb-xii-und-einkommens-vermoegensanrechnung-z-b-im-erbfall_133624.html
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Willi S
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