Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker

Nach unten

 Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker Empty Auch die heutigen Eingliederungsvereinbarungen im SGB II sind größtenteils rechtswidrig - ein Beitrag von Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker

Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Dez 2017 - 13:25

Die Jobcenter arbeiten nach den aktuellen Urteilen des BSG vom 23.06.16, Az. B 14 AS 30/15 R, größtenteils mit neuen Eingliederungsvereinbarungen.
Auch diese Eingliederungsvereinbarungen sollten die Betroffenen nicht bedenkenlos unterschreiben, sondern die Eingliederungsvereinbarung einem auf dem Gebiet des Sozialrechts tätigen Rechtsanwalt zur Prüfung vorliegen.
In meiner täglichen Arbeit kommen die folgenden Probleme in den Eingliederungsvereinbarungen immer wieder vor:
Es werden Eingliederungsvereinbarungen „bis auf Weiteres“ erlassen.
Die unbegrenzte Gültigkeit der Eingliederungsvereinbarung „bis auf Weiteres“ ist unzulässig.
Es wird auf die aktuelle Entscheidung des LSG Bayern, Beschluss vom 08.06.2017 - L 16 AS 291/17 B ER, verwiesen, darin heißt es u. a.:
weiter: https://www.anwalt.de/rechtstipps/auch-die-heutigen-eingliederungsvereinbarungen-im-sgb-ii-sind-groesstenteils-rechtswidrig_121687.html
Hinweis: umstritten, z. Bsp. AA LSG BB, Beschluss v. 06.11.2017 - L 18 AS 2232/17 B ER
Quelle:       http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2282/
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten