Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

November 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
252627282930 

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen

Nach unten

Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen  Empty Frühere Kostensenkungsaufforderung kann bei erneutem Leistungsbezug nach längerem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug keine Leistungskürzung rechtfertigen

Beitrag von Willi Schartema Di 16 Apr 2013 - 11:13

So die Rechtsauffassung des Sozialgerichts Dresden,
Urteil vom 25.01.2013 - S 20 AS 4915/11.


https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=160304&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Eigene Leitsätze

1. Wenn ein ganz beträchtlicher Zeitraum (10 Monate)
zwischen dem Ausscheiden aus dem Leistungsbezug und dem erneuten Eintritt in
den Leistungsbezug liegt und die Leistungsbezieher in dieser Zeit aus eigenen
Einkünften die unangemessen hohen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
bestreiten konnten, so ist ihnen ein erneuter Zeitraum einzuräumen, um ihre
unangemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung abzusenken.


In der Zeit, in der sie nicht im Leistungsbezug
standen, waren sie nämlich nicht (mehr) veranlasst, ihre Aufwendungen für
Unterkunft und Heizung zu senken. Für den dann anschließenden Zeitraum ist dann
in Anwendung der Grundregel in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II erneut der
tatsächliche Bedarf an Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in Ansatz zu
bringen (ähnlich: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18. Mai 2009 – L 9 AS
529/09 B ER). Ein solcher beträchtlicher Zeitraum liegt hier nach 10 Monaten
ohne Leistungsbezug vor.


Bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Behörden
sind wir ihnen gerne behilflich.


Der Beitrag wurde erstellt von Detlef Brock - Sozialberater des RA L.
Zimmermann.


http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2013/04/fruhere-kostensenkungsaufforderung-kann.html


Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Überprüfungsantrag nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug - Leistungen der Unterkunft und Heizung - Fortbestehen der Hilfebedürftigkeit kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal
» Arbeitslosengeld II - Überprüfungsantrag nach Ausscheiden aus dem Leistungsbezug - Leistungen der Unterkunft und Heizung - Fortbestehen der Hilfebedürftigkeit kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Nebenkostennachforderung für frühere Wohnung - durchgehender Leistungsbezug vom Zeitpunkt der Entstehung der Nachforderung bis zu deren Fälligkeit
» Ein mit einem abrissreifen Wohngebäude nebst Scheune bebautes Grundstück, das in ungünstiger Lage in einer strukturschwachen Region liegt, kann die Bewertung mit einem Verkehrswert von 0,00 EUR rechtfertigen. Es kann daher nicht als Vermögenswert im Sinne
» Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung für die Zukunft - Minderung der Leistungsfähigkeit - Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung - Rentenbeginn nach Aufhebung - Lücke im Leistungsbezug - keine planwidrige Regelungslücke

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten