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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht bezüglich den Einkommens- und Vermögensverhältnissen von Partnern oder sonstigen Dritten besteht nur hinsichtlich von Tatsachen, die dem Antragsteller bekannt sind.
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urt. v. 14.12.2017 - L 7 SO 1138/17
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199352&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
Leitsatz ( Juris )
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=199352&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2350/
Willi S
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