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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Zum Bestehen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit zur Verpflichtung an der Maßnahme. SG Münster, Beschluss v. 03.04.2018 - S 8 AS 145/18 ER
Orientierungssatz ( Redakteur )
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die zugewiesene Maßnahme muss für den Hilfebedürftigen zumutbar und zur Erreichung des Eingliederungsziels geeignet und erforderlich sein ( vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.11.2015, L 7 AS 1519/15 B ER).
2. Eine Eingliederungsvereinbarung und auch der eine solche Vereinbarung ersetzende Verwaltungsakt sollen sicherstellen, dass Angebote unterbreitet werden, die den individuellen Bedürfnissen, den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen ( vgl. BT- Drucks15/516, S.46 ). Es sollen individuelle und maßgeschneiderte Eingliederungsleistungen unterbreitet werden ( BSG, Urt. v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R ).
3. Hier nicht ersichtlich, dass die Maßnahme den individuellen Bedürfnissen angepasst und erforderlich zur Erreichung des Eingliederungsziels ist.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2342/
Willi S
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