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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 11 Apr 2018 - 12:18


Orientierungssatz ( Redakteur )


Leitsatz ( Redakteur )

1. Die zugewiesene Maßnahme muss für den Hilfebedürftigen zumutbar und zur Erreichung des Eingliederungsziels geeignet und erforderlich sein ( vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 24.11.2015, L 7 AS 1519/15 B ER).

2. Eine Eingliederungsvereinbarung und auch der eine solche Vereinbarung ersetzende Verwaltungsakt sollen sicherstellen, dass Angebote unterbreitet werden, die den individuellen Bedürfnissen, den Anforderungen des Arbeitsmarktes und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit entsprechen ( vgl. BT- Drucks15/516, S.46 ). Es sollen individuelle und maßgeschneiderte Eingliederungsleistungen unterbreitet werden ( BSG, Urt. v. 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R ).

3. Hier nicht ersichtlich, dass die Maßnahme den individuellen Bedürfnissen angepasst und erforderlich zur Erreichung des Eingliederungsziels ist.

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2342/
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