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Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Feststellungsklage - Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsaufforderung - Unzumutbarkeit der Kostensenkung - verfassungskonforme Auslegung
BSG, Urteil v. 15.06.2016 - B 4 AS 36/15 R
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Kostensenkungsobliegenheit ist zulässig.
2. Auch auf eine Anfechtungsklage können die Kläger nicht verwiesen werden. Eine Kostensenkungsaufforderung ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG, die zu ändern kein Anlass bestanden hat, nicht als Verwaltungsakt anzusehen.
3. Ein Feststellungsinteresse besteht nur dann, wenn eine Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung geltend gemacht wird.
Quelle:http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14399&pos=14&anz=105
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
Leitsatz ( Redakteur )
1. Die Klage auf Feststellung des Nichtbestehens einer Kostensenkungsobliegenheit ist zulässig.
2. Auch auf eine Anfechtungsklage können die Kläger nicht verwiesen werden. Eine Kostensenkungsaufforderung ist nach der bisherigen Rechtsprechung des BSG, die zu ändern kein Anlass bestanden hat, nicht als Verwaltungsakt anzusehen.
3. Ein Feststellungsinteresse besteht nur dann, wenn eine Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Kostensenkung geltend gemacht wird.
Quelle:http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&Datum=2016&nr=14399&pos=14&anz=105
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2081/
Willi S
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