Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Stellplatz Die Kosten für den einer Mietwohnung vertraglich zugeordneten Stellplatz (hier: EUR 20,- monatlich) können durchaus zu den übernahmefähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu zählen sein.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Stellplatz Die Kosten für den einer Mietwohnung vertraglich zugeordneten Stellplatz (hier: EUR 20,- monatlich) können durchaus zu den übernahmefähigen Kosten der Unterkunft im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II zu zählen sein.
Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2017 (Az.: S 16 AS 3644/16):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Maßgeblicher Bezugspunkt ist hier der Mietvertrag und das in diesem Rahmen Vereinbarte, nämlich was zu Wohnzwecken angemietet und zum untrennbaren Gegenstand dieses Vertrags erklärt wurde.
3. Bei Einbeziehung der Vermietung eines Stellplatzes oder einer Garage in den jeweils abgeschlossenen Wohnraummietvertrag ist regelmäßig von einem Bestehen eines einheitlichen Mietverhältnisses auszugehen, wo eine Teilkündigung zur Verringerung der unterkunftsbezogen entstehenden Aufwendungen nicht möglich ist. Hier handelt es sich um für die Mietpartei unausweichliche Wohnnebenkosten und damit um unter § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II subsumierbare Aufwendungen.
4. Bei einer solchermaßen fehlenden „Abtrennbarkeit“ des Stellplatzes sind die hierfür entstehenden Kosten vom Jobcenter zu übernehmen, sofern die Inklusivmiete noch dem Angemessenheitskriterium des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II entspricht.
5. Aus § 22 SGB II geht keine weitere Grundlage hervor, die für einen mit angemieteten Stellplatz entstehenden Kosten darüber hinaus gesondert zu behandeln und insoweit von einem Bestehen einer besonderen Kostensenkungsobliegenheit auszugehen, der erwerbsfähige Leistungsberechtigte hier durch hinreichende Eigenbemühungen nachzukommen haben.
Rechtstipp: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2014 - L 2 SO 4042/14 - Zu den Anforderungen an den Nachweis, dass ein PKW-Stellplatz nicht untervermietet werden kann.
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs nach § 27a Abs 4 S 1 SGB 12 - Anschaffung von Bekleidung und Schuhen in Übergrößen - Unterkunft und Heizung - Kosten für einen Stellplatz - Anforderungen an den Nachweis fehlender Untervermietungsmöglichkeiten
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18919
Quelle: https://www.sozialrecht-fr.de/blog/uebernahme-von-kosten-fuer-stellplatz-oder-garage-durch-das-jobcenter/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
2. Maßgeblicher Bezugspunkt ist hier der Mietvertrag und das in diesem Rahmen Vereinbarte, nämlich was zu Wohnzwecken angemietet und zum untrennbaren Gegenstand dieses Vertrags erklärt wurde.
3. Bei Einbeziehung der Vermietung eines Stellplatzes oder einer Garage in den jeweils abgeschlossenen Wohnraummietvertrag ist regelmäßig von einem Bestehen eines einheitlichen Mietverhältnisses auszugehen, wo eine Teilkündigung zur Verringerung der unterkunftsbezogen entstehenden Aufwendungen nicht möglich ist. Hier handelt es sich um für die Mietpartei unausweichliche Wohnnebenkosten und damit um unter § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II subsumierbare Aufwendungen.
4. Bei einer solchermaßen fehlenden „Abtrennbarkeit“ des Stellplatzes sind die hierfür entstehenden Kosten vom Jobcenter zu übernehmen, sofern die Inklusivmiete noch dem Angemessenheitskriterium des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II entspricht.
5. Aus § 22 SGB II geht keine weitere Grundlage hervor, die für einen mit angemieteten Stellplatz entstehenden Kosten darüber hinaus gesondert zu behandeln und insoweit von einem Bestehen einer besonderen Kostensenkungsobliegenheit auszugehen, der erwerbsfähige Leistungsberechtigte hier durch hinreichende Eigenbemühungen nachzukommen haben.
Rechtstipp: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2014 - L 2 SO 4042/14 - Zu den Anforderungen an den Nachweis, dass ein PKW-Stellplatz nicht untervermietet werden kann.
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - keine abweichende Festlegung des individuellen Bedarfs nach § 27a Abs 4 S 1 SGB 12 - Anschaffung von Bekleidung und Schuhen in Übergrößen - Unterkunft und Heizung - Kosten für einen Stellplatz - Anforderungen an den Nachweis fehlender Untervermietungsmöglichkeiten
Quelle: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18919
Quelle: https://www.sozialrecht-fr.de/blog/uebernahme-von-kosten-fuer-stellplatz-oder-garage-durch-das-jobcenter/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
Ähnliche Themen
» Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.
» Kosten für PKW Stellplatz kann zu KdU zu zählen sein. Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2017 - S 16 AS 3644/16
» Eine Mietschuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft ist nur dann gerechtfertigt i. S. d. § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 und 2 SGB XII, wenn die laufenden Kosten für die Unterkunft abstrakt angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Kosten für PKW Stellplatz kann zu KdU zu zählen sein. Sozialgericht Freiburg, Urteil vom 6. Juli 2017 - S 16 AS 3644/16
» Eine Mietschuldenübernahme zur Sicherung der Unterkunft ist nur dann gerechtfertigt i. S. d. § 22 Abs. 8 Satz 1 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 und 2 SGB XII, wenn die laufenden Kosten für die Unterkunft abstrakt angemessen im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
» Zur Übernahme der tatsächlichen Kosten der Unterkunft nach einer unwirksamen Mieterhöhung; § 22 I 1 SGB II enthält keine Beschränkung der zu übernehmenden Kosten, die bereits bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit zu zahlen waren; Verpflichtung des SGB II-
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema