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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein. EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.

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Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein. Empty Bewohnt ein Leistungsberechtigter eine Mietwohnung, welche ohne Heizung vermietet wurde, können die Kosten für die Beschaffung von Heizkörpern oder Öfen, die fest installiert werden, als Kosten der Unterkunft vom Jobcenter zu übernehmen sein.

Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Sep 2014 - 7:53

SG Stuttgart, Urteil vom 28.05.2014 - S 18 AS 1411/11

Leitsätze (Juris)


Quelle:  http://www.sg-stuttgart.de/pb/,Lde/1994179/?LISTPAGE=1211600

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1712/

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