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Schlüssiges Konzept zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II Sozialgericht München, Urt. v. 24.01.2018 - S 46 AS 1426/15
Leitsatz (Juris )
Die Ermittlung der Nettokaltmiete über zahlreiche online verfügbare Angebotsmieten und die Ermittlung der kalten Betriebskosten aufgrund der Daten von Leistungsbeziehern nach SGB II kann ein schlüssiges Konzept für die Bruttokaltmiete nach der Rechtsprechung des BSG darstellen und zu einer zutreffenden Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II führen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198144&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2315/
Willi S
Die Ermittlung der Nettokaltmiete über zahlreiche online verfügbare Angebotsmieten und die Ermittlung der kalten Betriebskosten aufgrund der Daten von Leistungsbeziehern nach SGB II kann ein schlüssiges Konzept für die Bruttokaltmiete nach der Rechtsprechung des BSG darstellen und zu einer zutreffenden Angemessenheitsgrenze nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II führen.
Quelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=198144&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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