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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 30 Dez 2015 - 6:40

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 10. Dezember 2015 (Az.: S 28 AS 1979/12):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel



2. Hier ist weder die Validität noch die Repräsentativität der amtlicherseits erhobenen Daten gesichert. Wohnungen einfachen Standards befinden sich nicht nur in Baualtersklassen bis 1979. Lediglich die Wohnungen der neuesten Baujahre sind bei der Einschätzung von unterkunftsbezogenen Kosten als angemessen außer Betracht zu lassen.

3. Maßgeblich für die Bestimmung der abstrakten Angemessenheit von Unterkunftskosten ist nicht einzig die Nettokaltmiete. Entscheidend ist hier das Produkt aus Wohnungsgröße und Wohnungsstandard zuzüglich der sog. kalten Betriebskosten.
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1933/

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