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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mi 14 Feb 2018 - 7:20

gültig sein soll, hat als rechtswidrig aufgefasst zu werden.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 10. Januar 2018 (Az.: S 27 AS 5835/17 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle:      http://www.sozialticker.com/s-27-as-5835-17-kommentar-sozialgericht-dortmund/
Quelle:     http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
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