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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Eingliederungsverwaltungsakt Ein gemäß § 15 Abs. 3 Satz 3 SGB II erlassener Eingliederungsverwaltungsakt, aus dem keine Beschränkung der Geltungsdauer hervorgeht und der den vom Jobcenter getätigten Angaben zufolge ohne jede Begründung „bis auf weiteres“
gültig sein soll, hat als rechtswidrig aufgefasst zu werden.
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 10. Januar 2018 (Az.: S 27 AS 5835/17 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: http://www.sozialticker.com/s-27-as-5835-17-kommentar-sozialgericht-dortmund/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
Willi S
Sozialgericht Dortmund, Beschluss vom 10. Januar 2018 (Az.: S 27 AS 5835/17 ER):
Leitsatz Dr. Manfred Hammel
Quelle: http://www.sozialticker.com/s-27-as-5835-17-kommentar-sozialgericht-dortmund/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2313/
Willi S
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